Scaffs Gerüstbau Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen der Scaffs Gerüstbau GmbH (nachfolgend „Scaffs“ genannt).
1.2. Abweichende Vereinbarungen oder entgegenstehende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden von Scaffs schriftlich bestätigt.
1.3. Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen, insbesondere aus den Branchen Bau, Solar, Architektur und Handwerk.
2. Vertragsabschluss
2.1. Angebote von Scaffs sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht anders angegeben.
2.2. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch Scaffs oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande.
2.3. Änderungen oder Ergänzungen eines bestehenden Vertrags bedürfen der Schriftform.
3. Leistungen von Scaffs
3.1. Scaffs bietet die Bereitstellung, Montage und Demontage von Gerüsten, insbesondere für Bau- und Solarprojekte.
3.2. Die Leistungserbringung erfolgt nach den vereinbarten Terminen und unter Einhaltung der schweizerischen Sicherheitsvorschriften (SUVA).
3.3. Spezialleistungen wie 3D-Planung, Drohnenvermessung und Sicherheitsinspektionen können als Zusatzleistungen gebucht werden.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Gerüststellung und Freigabe zur Nutzung.
4.3. Neukunden können zu einer Anzahlung verpflichtet werden.
4.4. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage ab Rechnungsdatum.
4.5. Mahngebühren werden wie folgt erhoben:
Mahnung: CHF 30.–
Mahnung: CHF 60.–
Mahnung: CHF 100.–
Danach wird die Forderung an ein Inkassobüro übergeben.
4.6. Verzugszinsen von 5 % p.a. werden ab der ersten Mahnung berechnet.
5. Gerüststandzeiten und Zusatzgebühren
5.1. Die vereinbarte Standzeit des Gerüsts beträgt standardmäßig 1 Monat, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
5.2. Verlängerte Standzeiten werden zusätzlich berechnet:
5.3. Unangekündigte Standzeitüberschreitungen: Scaffs behält sich das Recht vor, das Gerüst abzubauen, falls die vereinbarte Standzeit um mehr als 4 Wochen überschritten wird, ohne dass eine Verlängerung beantragt wurde.
5.4. Unnötige Anfahrten oder Wartezeiten: Falls ein vereinbarter Termin nicht eingehalten wird und das Scaffs-Team umsonst anreist, wird eine pauschale Entschädigung von CHF 250.– fällig.
5.5. Schäden am Gerüst, die durch den Kunden verursacht werden, werden gesondert in Rechnung gestellt.
6. Pflichten des Kunden
6.1. Der Kunde ist verpflichtet, für eine sichere Baustellenumgebung zu sorgen und den Zugang für die Gerüstmontage sicherzustellen.
6.2. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Einhaltung aller behördlichen Auflagen und Genehmigungen.
6.3. Das Gerüst darf nur für die vereinbarte Nutzung verwendet werden. Änderungen oder Umbauten durch den Kunden oder Dritte sind untersagt.
6.4. Der Kunde muss Scaffs unverzüglich informieren, falls Schäden am Gerüst auftreten.
7. Sicherheit und Haftung
7.1. Scaffs gewährleistet, dass die Gerüste nach den aktuellen Sicherheitsvorschriften (SUVA) errichtet werden.
7.2. Nach der Übergabe des Gerüsts liegt die Verantwortung für die Nutzung und Sicherstellung der Sicherheit beim Kunden.
7.3. Scaffs haftet nicht für Unfälle oder Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung des Gerüsts entstehen.
7.4. Sollte das Gerüst aufgrund behördlicher Anordnungen oder Wetterbedingungen nicht nutzbar sein, besteht keine Haftung oder Entschädigungspflicht seitens Scaffs.
8. Rücktrittsrecht und Stornobedingungen
8.1. Stornierungen durch den Kunden müssen schriftlich erfolgen.
8.2. Stornogebühren:
Bis 7 Tage vor Aufbaubeginn: 30 % des Auftragswerts
Weniger als 7 Tage vor Aufbaubeginn: 50 % des Auftragswerts
Am Tag der geplanten Gerüststellung: 100 % des Auftragswerts
8.3. Scaffs kann vom Vertrag zurücktreten, wenn unvorhersehbare Umstände die Erfüllung unmöglich machen (z. B. extreme Wetterbedingungen, behördliche Einschränkungen).
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Alle von Scaffs gelieferten und montierten Gerüste bleiben Eigentum der Scaffs Gerüstbau GmbH.
9.2. Der Kunde hat kein Recht, das Gerüst zu verpfänden, zu verkaufen oder weiterzuvermieten.
10. Datenschutz und Vertraulichkeit
10.1. Scaffs verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen der Schweiz.
10.2. Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen (z. B. Inkasso).
10.3. Alle technischen und geschäftlichen Informationen aus der Zusammenarbeit sind vertraulich zu behandeln.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
11.1. Es gilt ausschließlich das Schweizer Recht.
11.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Rothrist, Schweiz.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
12.2. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.